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   BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B   

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BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B (https://dejure.org/2021,22056)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B (https://dejure.org/2021,22056)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - B 10 LW 3/21 B (https://dejure.org/2021,22056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausgleichsleistung nach dem ZVALG Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.10.2016 - B 10 ÜG 24/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - B 10 ÜG 24/16 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 08.02.2017 - B 13 R 294/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erforderliche Darlegungen

    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Es ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Grenzen seines Gestaltungsspielraums überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (vgl BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Es ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Grenzen seines Gestaltungsspielraums überschritten und in unzulässiger Weise verletzt hat (vgl BSG Beschluss vom 8.9.2016 - B 9 V 13/16 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 3/20 B

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Diese Sachverhaltsdarstellung muss es dem BSG ermöglichen, sich ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des Vortrags des Beschwerdeführers ein vollständiges Bild über den Streitgegenstand und die rechtlichen wie tatsächlichen Streitpunkte zu machen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 13 R 3/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 18.04.2019 - B 10 EG 20/18 B

    Mehrlingszuschlag im Elterngeldrecht

    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Hierzu müssen der Bedeutungsgehalt der infrage stehenden einfachgesetzlichen Norm aufgezeigt, die Sachgründe ihrer Ausgestaltung erörtert und die geltend gemachte Verletzung der konkreten Regelung des GG im Einzelnen dargetan werden (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 18.4.2019 - B 10 EG 20/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 06.04.2020 - B 10 EG 17/19 B

    Keine Verschiebung des Bemessungszeitraums für Elterngeld wegen der Betreuung

    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Nur auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht beurteilen, ob eine Rechtsfrage überhaupt entscheidungserheblich und damit klärungsfähig ist (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 6.4.2020 - B 10 EG 17/19 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 30.04.1982 - 11 RLw 1/81

    Altersgeld; Unverheiratete; Altersgeld für Verheiratete; Rente

    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Hierfür reicht es nicht aus, lediglich darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen des BSG vom 19.3.1980 ( 11 RLw 2/79 - juris) und 30.4.1982 ( 11 RLw 1/81 - SozR 5850 § 4 Nr. 5) nicht zur hier streitigen Ausgleichsleistung nach dem ZVALG ergangen sind.
  • BSG, 19.03.1980 - 11 RLw 2/79
    Auszug aus BSG, 09.06.2021 - B 10 LW 3/21 B
    Hierfür reicht es nicht aus, lediglich darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen des BSG vom 19.3.1980 ( 11 RLw 2/79 - juris) und 30.4.1982 ( 11 RLw 1/81 - SozR 5850 § 4 Nr. 5) nicht zur hier streitigen Ausgleichsleistung nach dem ZVALG ergangen sind.
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